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LR Teschl-Hofmeister/LAbg Kainz: NÖ Pflegescheck kommt 3.500 Landsleuten im Bezirk Baden zugute

Hilfe mit Hausverstand, die unkompliziert bei den betroffenen Familien ankommt

„Noch bis 31. Dezember 2023 kann der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck beantragt werden. Damit unterstützen wir pflege- und betreuungsbedürftige Landsleute und ihre Familien in den eigenen vier Wänden. Denn wir wissen: Die Landsleute möchten so lange und so gut wie möglich zuhause alt werden. Mit dieser Unterstützung tragen wir diesem Wunsch Rechnung“, unterstreichen Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und LAbg. Christoph Kainz.

„Landesweit sind rund 47.000 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher bezugsberechtigt. Wesentliches Merkmal des NÖ Pflege- und Betreuungsschecks: Die Verwendung des Geldes liegt in der Verantwortung der Bezugsberechtigten. Diese Unterstützung bietet also maximale Flexibilität. Denn die eine investiert in bauliche Maßnahmen für die Barrierefreiheit, der andere für zusätzliche Unterstützungsleistung durch soziale Alltagsbegleiter. Damit können wir die Pflege und Betreuung in den eigenen vier Wänden optimal unterstützen – denn sie ist vielfältig und unterscheidet sich von Fall zu Fall. Die betroffenen Familien wissen selbst am besten, welche Unterstützung sie genau benötigen. Das Land stellt für den Pflegescheck in diesem Jahr insgesamt rund 48 Millionen Euro zur Verfügung“, so Landesrätin Teschl-Hofmeister.

„Im Gegensatz zu realitätsfremden Konzepten, wie einer Anstellung von pflegenden Angehörigen, setzen wir auf Eigenverantwortung und vor allem auf zielgerichtete Unterstützung. Denn auch wenn sich solche Konzepte auf den ersten Blick gut anhören – sie ziehen unlösbare Probleme nach sich, die dazu führen, dass dieses Angebot etwa im Burgenland kaum angenommen wird. Mit dem NÖ Pflege- und Betreuungsscheck helfen wir stattdessen mit Hausverstand, unkompliziert und bürgernah den betroffenen Familien weiter. Insgesamt sind im Bezirk Baden rund 3.500 Pflegebedürftige und ihre Familien anspruchsberechtigt – bis 31. Dezember haben sie noch Zeit, ihren Pflegescheck unter www.noel.gv.at zu beantragen. Anspruchsberechtigt sind alle, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, oder die Stufe 1 oder 2 beziehen und unter ärztlich bestätigter Demenz leiden sowie alle Kinder ab Pflegestufe 1“, so Kainz.

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