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Weitere Lockerungsschritte ab 19. Februar und 5. März

Landeshauptleute beraten mit Bundesregierung zu Öffnungen

Heute haben die Landeshauptleute mit der Bundesregierung die Aufhebung von Corona-Maßnahmen diskutiert. Mit Bedacht und Schritt für Schritt erlaubt es die derzeitige Situation weitere Öffnungsschritte zu setzen. Alle Maßnahmen der vergangenen zwei Jahre seien auf Basis wissenschaftlicher Einschätzungen und Empfehlungen gesetzt worden, erinnerte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner: "Und das war auch gut und richtig so. Umso erfreulicher ist es, dass die Expertinnen und Experten nun zur Einschätzung gelangt sind, dass weiter geöffnet werden kann."

Ab dem 19. Februar 2022 

  • Umstellung aller 2G Settings auf 3G:
    • 3G in Seilbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen
    • 3G bei körpernahen Dienstleistungen
    • 3G in Sportstätten (statt 2G)
    • 3G bei Veranstaltungen (statt 2G)
    • 3G als generelle Regel bei der Einreise (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete) wird im Laufe der Woche vom 21. Februar eingeführt
    • 3G bei Fach- und Publikumsmessen 
  • In höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser) bleibt für Besucher 2G+ Voraussetzung, wobei Antigen oder PCR-Tests gültig sind 
  • 2,5G für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern 
  • Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr 
  • Weiterhin Verbot von Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb; Konsumationsverbot ab 51 Personen 
  • 3G am Arbeitsplatz bleibt bestehen

Ab dem 5. März 2022 

  • Wegfall aller Maßnahmen, außer für höchst vulnerable Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser: 3G für Mitarbeiter, Dienstleister und Besucher) 
  • Öffnung der Nachtgastronomie, Aufhebung des Konsumationsverbots bei Veranstaltungen 
  • FFP2-Pflicht in höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser), in öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen, etc.)
  • In allen anderen Settings gilt für geschlossene Räume eine FFP2-Empfehlung 
  • Präventionskonzepte und COVID-Beauftragten überall beibehalten 
  • 3G als generelle Regel bei der Einreise aus sämtlichen Staaten (ausgenommen VirusvariantenGebiete)
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