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Schutzschirm für Niederösterreichs Sportvereine

Unbürokratische und schnelle Unterstützung: Bis zu 3.500 Euro "Geisterspielprämie"

Dass seit dem 5. Oktober die meisten Sportveranstaltungen in Bezirken mit der Corona-Ampelfarbe Orange ohne Zuschauer stattfinden müssten, treffe die Sportvereine hart, meinte Danninger: „Sie zeichnen unsere Sportlandschaft aus, sorgen für die Sportstars von morgen, halten die Menschen gesund und sind wesentlich für das gesellschaftliche Miteinander“.

Der Bund habe zwar den NPO-Fonds bis Ende des Jahres verlängert, dieser decke auch die Fixkosten, nicht aber den Einnahmenentfall oder z. B. die Kosten für Schiedsrichter. „Deshalb hat das Land Niederösterreich zusätzlich zur NPO-Fonds-Förderung des Bundes einen Schutzschirm eingerichtet, der in Form von ‚Geisterspielprämien‘ in Bezirken mit der Corona-Ampelfarbe Orange zur Auszahlung gelangt. In Summe werden damit rund 2 Millionen Euro schnell und unbürokratisch an die heimischen Sportvereine ausgeschüttet“, betonte der Sport-Landesrat.

Zwischen 500 und 3.500 Euro pro "Geisterspiel"

Je nach Sportart und Liga beträgt die Prämie pro „Geisterspiel“ im Zeitraum von 5. Oktober bis 31. Dezember 2020 mindestens 500 bis maximal 3.500 Euro in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse. „Ansuchen können Sportvereine, die ihren Vereinssitz in Niederösterreich haben, in der Saison 2020/2021 Meisterschaftsbetrieb haben, Nachwuchsarbeit leisten, für den NPO-Fonds angesucht haben und Einnahmen aus dem Ticketverkauf 2019 nachweisen können. Das betrifft in Niederösterreich rund 500 Vereine“, präzisierte Danninger.

Die Richtlinien sind nach dem Beschluss der Landesregierung ab 21. Oktober auf der Webseite des Landes Niederösterreich abrufbar. Die ersten Anträge können mit Anfang November für die „Geisterspiele“ des Vormonats ab 5. Oktober gestellt werden. „Ich bin überzeugt, mit diesem möglichst breiten Schutzschirm werden wir den wirtschaftlichen Fortbestand der heimischen Sportvereine sichern können“, so der Landesrat abschließend.

VP-Klubobmann Schneeberger verwies auf seine unmittelbare Betroffenheit als Bürgermeister im orange-markierten Wiener Neustadt und bedankte sich für die punktgenaue Definition der Förderung und das gemeinsame Finden einer sinnvollen Lösung, bei der man wie im Sport als Team aufgetreten sei: „Damit helfen wir wirklich – sowohl den ehrenamtlichen Funktionären als auch bei der Absicherung des Sportlandes Niederösterreich“.

Zudem hat das Land Niederösterreich für die Sportvereine unter der Nummer 02742/9005-12597 eine Hotline ins Leben gerufen, um sie bei ihren Anträgen zu unterstützen. Überdies steht die Aktion „Service Freiwillige“ unter der Nummer 0810/001092 mit einem Steuerberater zur Verfügung, der im Bedarfsfall kostenlos die Einreichung und Abwicklung der Antragsstellung übernimmt.

Fördersätze pro Geisterspiel:

Sportligen der Allgemeinen Klasse

Fördersatz

Fußball, Regionalliga

3.500 €

Fußball, 1. Landesliga

2.500 €

Fußball, 2. Landesliga

2.000 €

Fußball, Gebietsliga

1.250 €

Fußball, 1. Klasse

1.000 €

Fußball, 2. Klasse

750 €

Bundesligen in weiteren Sportarten, die nicht im Sportligen-COVID-19-Fonds abgedeckt sind

1.000 €

Sonstige Ligen

500 €

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